Weiterhin ist das Anrufaufkommen sehr hoch.
Bitte nutzen Sie für Rezeptbestellungen die Möglichkeit der Rezeptmailbox.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht auf jede E-Mail antworten können.

Achtung!

Ab sofort ist in allen medizinischen Einrichtungen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend!!

Hinweise in der Corona-Zeit

Praxisregeln:

  • Haben Sie Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen etc.) die auf das SARS-CoV-2 (Corona) hinweisen, melden Sie sich vorab telefonisch an.
  • Klingeln Sie um in die Praxis zu kommen. Sie werden dann herein gelassen, sobald es uns möglich ist.
  • Bei jedem Praxisbesuch ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
  • Halten Sie nach Möglichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zum Personal und anderen Patienten ein.
  • In der Praxis stehen Ihnen mehrere Desinfektionsmittelspender zur Verfügung, die Sie gerne benutzen dürfen.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Corona-Abstrich machen lassen.
Aktuell gilt folgende Regelung:

In den folgenden Fällen kann ein Abstrich für Sie kostenlos durchgeführt werden:

  • Symptomatische Patienten (Fieber, Husten, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns etc.) nach Rücksprache mit einem Arzt

Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse (Individuelle Gesundheitsleistung / ggf. Kostenübernahme durch Arbeitgeber):

  • Asymptomatische Patienten unabhängig davon, ob sie Kontakt zu Covid-19-Patienten hatten
  • Abstriche für Arbeitgeber, Pflegeheime, Krankenhaus

Da die Regeln, welche Abstriche zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können, wiederholt geändert werden, kann die Voraussetzung für Ihren Abstrich individuell abweichen. Sprechen Sie uns gerne an.