Weiterhin ist das Anrufaufkommen sehr hoch.
Bitte nutzen Sie für Rezeptbestellungen die Möglichkeit der Rezeptmailbox.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht auf jede E-Mail antworten können.
Ab sofort ist in allen medizinischen Einrichtungen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend!!
Praxisregeln:
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Corona-Abstrich machen lassen.
Aktuell gilt folgende Regelung:
In den folgenden Fällen kann ein Abstrich für Sie kostenlos durchgeführt werden:
Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse (Individuelle Gesundheitsleistung / ggf. Kostenübernahme durch Arbeitgeber):
Da die Regeln, welche Abstriche zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können, wiederholt geändert werden, kann die Voraussetzung für Ihren Abstrich individuell abweichen. Sprechen Sie uns gerne an.